- Poller
- Pọl|ler 〈m. 3〉1. hölzerner od. metallener Klotz am Kai zum Festmachen von Tauen der anlegenden Schiffe2. auf Bürgersteigen angebrachter Beton- od. Metallklotz, der das verkehrswidrige Abstellen von Kraftfahrzeugen verhindert
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Pọl|ler, der; -s, -:a) [älter: Polder < niederl. polder < afrz. poldre, poultre (frz. poutre) = Balken, urspr. = junge Stute (beide tragen Lasten) < lat. pullus = Jungtier] (Seemannsspr.) Holz- od. Metallklotz, -pfosten auf Schiffen, Kaimauern, um den die Taue zum Festmachen von Schiffen gelegt werden;b) Markierungsklotz für den Straßenverkehr.* * *
Poller[niederdeutsch], niedrige Säule aus Gusseisen (GG), Stahl, Holz oder Stahlbeton mit oben verbreitertem oder hakenförmigem Kopf zum Festmachen (Belegen) von Schiffen mit Trossen oder Tauen, z. B. an Kais, Landebrücken und Schleusen. Nischenpoller sind in den Wänden von Schleusenkammern angeordnete, lotrecht übereinander liegende Poller; Schwimmpoller sind in einer vertikalen Schleusenwandnische geführte, auf einen Schwimmkörper montierte Poller, die beim Schleusungsvorgang die Wasserspiegelbewegung mitmachen. Sonderformen sind Kreuz-, Rollen- und Doppelpoller.* * *
Pọl|ler, der; -s, - [a: älter: Polder < niederl. polder < afrz. poldre, poultre (frz. poutre) = Balken, urspr. = junge Stute (beide tragen Lasten) < lat. pullus = Jungtier]: a) (Seemannsspr.) Holz- od. Metallklotz, -pfosten auf Schiffen, Kaimauern, um den die Taue zum Festmachen von Schiffen gelegt werden: Die Boote im kleinen Hafen reiben sich manchmal knarrend an den -n, an denen sie vertäut liegen (Nachbar, Mond 5); b) Markierungsklotz für den Straßenverkehr: die Gerade (= im Autoslalom) beträgt etwa 1 300 Meter mit 120 -n (MM 30. 4. 75, 18).
Universal-Lexikon. 2012.